FÜHRERSCHEINKLASSEN

Voraussetzungen:

Mindestalter 15 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern
Mindestens 16 Jahre
Ausbildungsbeginn jeweils 2 Monate vor Geburtstag möglich
Ab 24. Lebensjahr amtsärztliche Untersuchung nötig

Was darf ich lenken:
Motorfahrräder (Mopeds)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Mopedauto)

Ausbildung:

Theorie:
6 EH Theorieunterricht 
Theoretische Prüfung

Praxis Moped oder Mopedauto:
Mindestens 8 EH praktischer Ausbildung mit dem Moped oder Mopedauto
Es wird der Moped-Führerschein auf die jeweilige Kathegorie eingeschränkt

(Code 79.01 bzw. Code 79.02)

Praxis gemeinsam:
Mindestens 8 EH praktischer Ausbildung mit dem Moped
Mindestens 6 EH praktische Ausbildung mit dem Mopedauto
Keine Einschränkung

Moped Klasse AM schließen

Voraussetzungen Klasse A1:

Mindestens 16 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW

Voraussetzungen Klasse A2:

Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind

Voraussetzungen Klasse A:

Mindestens 24 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Ausbildung:

Theorie:
20 EH Grundwissen Unterricht (wenn, außer Moped, noch kein FS vorhanden ist)
6 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Motorrad
Theoretische Prüfung

Praxis:
Mindestens 14 EH praktischer Ausbildung mit dem klassenspezifischen Fahrzeug
Ab 39 Jahre: + 2 EH praktische Ausbildung

Mehrphasenausbildung:

Nach bestandener Führerscheinprüfung ist eine verpflichtende zweite Ausbildungsphase zu durchlaufen:
Fahrsicherheitstraining im Zeitraum 2-12 Monate nach Führerscheinerhalt
Perfektionsfahrt im Zeitraum 4-14 Monate nach Führerscheinerhalt

Aufstufung:

A1 > A2  bzw. A2 > A:
Mindestens 2 Jahre Besitz der aktuellen Klasse
Mehrphasenausbildung abgeschlossen
7 EH praktischer Unterricht in der Fahrschule mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse oder
Praktische Prüfung mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse

A1 > A:
Mindestens 24 Jahre
Mehrphasenausbildung abgeschlossen
Praktische Prüfung mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse

Motorrad Klasse A1 | A2 | A schließen

Voraussetzungen Klasse BL17:

Mindestens 17 Jahre
Ausbildungsbeginn 18 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Voraussetzungen Klasse Bvoll / Bdual:

Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, Dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat, Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, sich nicht mehr in der Probezeit befindet, nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern im Ausmaß von 6 Einheiten absolviert zu haben und der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist

Was darf ich ziehen:
Leichte Anhänger (mit weniger als 750kg höchst zulässigem Gesamtgewicht HZGG)
Schwere Anhänger, wenn die Summe der beiden HZGG 3500kg nicht überschreitet
Die technischen Voraussetzungen bzgl. der Anhängelast des Zugfahrzeuges sind einzuhalten (Zulassungsschein).

Ausbildung:

Theorie:
20 EH Grundwissen Unterricht (wenn, außer Moped, noch kein FS vorhanden ist)
12 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Auto
Bei privaten Ausbildungs- oder Übungsfahrten: 1 EH Begleiter-Schulung (für Bewerber und Begleiter nötig)
Theoretische Prüfung

Praxis:
BL17:
Mind. 12 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Theoretische Einweisung – 1 Einheit
1000 km Privatfahrt – 2 Einheiten Begleitende Schulung
1000 km Privatfahrt – 2 Einheiten Begleitende Schulung
1000 km Privatfahrt – 3 Einheiten Perfektionsschulung

Bvoll:
Mindestens 18 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule

Bvoll-L (Freiwilligen privaten Übungsfahrten)
Mindestens 18 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Fahrpraxis mit Begleitpersonen ohne Kilometervorgabe
Vorab – 6 Einheiten Praktische Ausbildung in der Fahrschule
1 Einheit Theorieeinweisung

Bdual-L (mit privaten Übungsfahrten):
Mindestens 12 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
6 Einheiten Praktische Ausbildung in der Fahrschule
1 Einheit Theorieeinweisung
1000 km Privatfahrt
1 Einheit Beobachtungsfahrt mit Privatauto
5 Einheiten Praktische Ausbildung in der Fahrschule

Mehrphasenausbildung:
Nach bestandener Führerscheinprüfung ist eine verpflichtende zweite Ausbildungsphase zu durchlaufen:
Perfektionsfahrt im Zeitraum 2-4 Monate nach Führerscheinerhalt (ausgenommen BL17)
Fahrsicherheitstraining im Zeitraum 3-9 Monate nach Führerscheinerhalt
Perfektionsfahrt im Zeitraum 6-12 Monate nach Führerscheinerhalt

Auto Klasse B | BL17 | Bvoll/Bdual schließen

Voraussetzungen Klasse B96 („Code 96“):

Besitz von Klasse B

Was darf ich ziehen:
Leichte Anhänger (mit weniger als 750kg höchst zulässigem Gesamtgewicht HZGG)
Schwere Anhänger, wenn die Summe der beiden HZGG 4250kg nicht überschreitet
Die technischen Voraussetzungen bzgl. der Anhängelast des Zugfahrzeuges sind einzuhalten (Zulassungsschein).

Voraussetzungen Klasse BE:

Besitz von Klasse B
Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich ziehen:
Leichte Anhänger (mit weniger als 750kg höchst zulässigem Gesamtgewicht HZGG)
Schwere Anhänger bis 3500kg höchst zulässigem Gesamtgewicht HZGG
Die technischen Voraussetzungen bzgl. der Anhängelast des Zugfahrzeuges sind einzuhalten (Zulassungsschein).

Ausbildung:

Theorie:
3 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Auto-Anhänger
Theoretische Prüfung (nicht bei B96)

Praxis:
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Praktischer Prüfung (nicht bei B96)
Vereinfachter Zugang für Anhänger bei Besitz von Traktor-Führerschein (Klasse F):
Seit mindestens 3 Jahre Besitz von Klasse B und Klasse F
Keine theoretische Ausbildung und Prüfung
Praktischer Prüfung

Auto-Anhänger Klasse BE und B96 schließen

LKW Klasse C1, C und C95

Voraussetzungen Klasse C1:

Besitz von Klasse B
Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.
Umfasst Führerschein Klasse F

Voraussetzungen Klasse C:

Besitz von Klasse B
Mindestens 21 Jahre
Mindestens 18 Jahre mit C95
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.
Sonderkraftfahrzeuge
Umfasst Führerscheinklassen C1 und F

Ausbildung:

Theorie:
10 EH fachspezifischer Theorieunterricht für LKW
Theoretische Prüfung

Praxis:
Mindestens 8 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Praktischer Prüfung
Optional: Berufskraftfahrer-Grundqualifikationsprüfung (C95)

Befristung:
Die Lenkberechtigung der Klasse C1 und C unterliegen einer gesetzlichen Befristung. Eine Verlängerung erfolgt durch ein ärztliches Gutachten (Führerschein-Widerholungsuntersuchung).

Klasse C1:
Befristung auf 10 Jahre (bis 60. Lebensjahr)
Befristung auf 5 Jahre (ab 60. Lebensjahr)

Klasse C:
Befristung auf 5 Jahre (bis 60. Lebensjahr)
Befristung auf 2 Jahre (ab 60. Lebensjahr)

LKW Klasse C1 und C schließen

Voraussetzungen Klasse C1E:

Besitz von Klasse C1
Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
Umfasst Lenkberechtigung Klasse BE

Voraussetzungen Klasse CE:

Besitz von Klasse B
Mindestens 21 Jahre
Mindestens 18 Jahre mit C95
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Umfasst Lenkberechtigungen Klassen C1E und BE

Ausbildung:

Theorie:
6 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Anhänger
Theoretische Prüfung

Praxis:
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Praktischer Prüfung

LKW-Anhänger Klasse C1E und CE schließen

Voraussetzungen Klasse D1:

Besitz von Klasse B
Mindestens 21 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 16 Stunden)
Screening-Test

Was darf ich lenken:
Kraftwagen mit mehr als 8 aber maximal 16 Sitzplätzen mit einer Gesamtlänge unter 8m.

Ausbildung:

Theorie:
4 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Bus (bei Besitz Klasse C1/C)
12 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Bus (bei Besitz Klasse B)
Theoretische Prüfung

Praxis:
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule (bei Besitz Klasse C1/C)
Mindestens 8 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule (bei Besitz Klasse B)
Praktischer Prüfung

Voraussetzungen Klasse D:

Besitz von Klasse B
Mindestens 24 Jahre
Mindestens 21 Jahre mit D95
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 16 Stunden)
Screening-Test

Was darf ich lenken:
Kraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätzen.

Ausbildung:

Theorie:
4 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Bus (bei Besitz Klasse C)
12 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Bus (bei Besitz Klasse B)
Theoretische Prüfung

Praxis:
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule (bei Besitz Klasse C)
Mindestens 8 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule (bei Besitz Klasse B)
Praktischer Prüfung

Bus Klasse D1 und D schließen

Voraussetzungen Klasse D1E:

Besitz von Klasse D1
Mindestens 21 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 16 Stunden)
Screening-Test

Was darf ich lenken:
Ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Umfasst Lenkberechtigung Klasse BE

Voraussetzungen Klasse DE:

Besitz von Klasse D
Mindestens 24 Jahre
Mindestens 21 Jahre mit D95
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 16 Stunden)
Screening-Test

Was darf ich lenken:
Ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Umfasst Lenkberechtigungen Klassen D1E und BE

Ausbildung:

Theorie:
6 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Anhänger
Theoretische Prüfung

Praxis:
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Praktischer Prüfung

Bus-Anhänger Klasse D1E und DE schließen

Voraussetzungen Klasse F:

Mindestens 16 Jahre, beschränkt für Landwirtschaft
Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)

Was darf ich lenken:
Zugmaschinen
Motorkarren
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Transportkarren
Jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie
Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und
Sonderkraftfahrzeuge

Ausbildung:

Theorie:
20 EH Grundwissen Unterricht (wenn, außer Moped, noch kein FS vorhanden ist)
4 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Traktor
Theoretische Prüfung

Praxis:
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Praktischer Prüfung

Traktor Klasse F schließen

Wir freuen uns auf dich!

Call Now Button